Verpflichtung zum Schadenersatz

Verpflichtung zum Schadenersatz

Besondere Ereignisse bedürfen besondere Maßnahmen. Wir kommen jetzt in eine Phase, in der „Die Zügel angezogen werden sollen“ (Merkel-sprech). Es sollen also härtere Maßnahmen ergriffen werden. In diesem Beitrag möchte ich einen Vorschlag ansprechen, mit dessen Anwendung Schaden abgewendet werden kann.

Viele sehen sich in einer scheinbar ausweglosen Situation. Die gesetzliche Lage sei nun mal so, dass härtere Maßnahmen zulässig und erforderlich seien. Man müsse ja schließlich das Virus bekämpfen. Und wo gearbeitet wird, da fallen Späne. Da würde man auch Schaden in Kauf nehmen.

Die Rechtslage steht jedoch eindeutig auf der Seite der Menschen und eben nicht auf der Seite der Machthaber. Aber dieses Recht wird nicht beachtet. Womöglich, weil sich Juristen nur auf das aufgeschriebene Recht stützen. Es ist das Zivilrecht.

Tatsächlich ist es so, dass man mit jedem Menschen einen rechtsgültigen Vertrag eingeht, indem man freiwillig aufeinandertrifft. Das betrifft die Arbeitsstellen, die Betreuungseinrichtungen, wie Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime und andere. Überall dort, wo Menschen Dienstleistungen, ausgeführt durch andere Menschen, in Anspruch nehmen, entsteht ein Einvernehmen.

Die Menschen gehen davon aus, dass einer den anderen nicht schaden möchte. Dennoch geschieht es durch Unwissen. In der Corona-Maßnahmen-Lage geschehen dann Dinge, wie zwangsweise die Maske zu tragen, Zwangstests und Zwangsquarantäne. Denkbar ist inzwischen auch die Zwangsimpfung.

Mit den Corona-Maßnahmen entstehen Schäden

Bei all diesen und ähnlichen Maßnahmen entstehen ohne Frage Schäden an Körper, Geist und Leben. Du bist gefordert, dich und deine Lieben rechtlich zu schützen. Das kann niemand für dich übernehmen. Das bedeutet, du darfst zunächst verstehen, dass der Rechtstaat nicht gewillt zu sein scheint, dir bei der Durchsetzung deiner Persönlichkeitsrechte beizustehen. Wir befinden uns in einem Rechtsbankrott.

Gerhard Köbler hat in seinem juristischen Wörterbuch den Begriff Rechtsbankrott im Sinne eines Bankrotts des Rechtssystems wie folgt definiert: „Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z. B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.)“

Das wiederum bedeutet, du bist gefordert, eine geeignete Rechtssituation zu erschaffen, die es ermöglicht, das Handeln potentieller Schadenersatzpflichtiger erst gar nicht zu ermöglichen, bzw. es zu verunmöglichen. Mein Vorschlag ist, dass du mit den betreffenden Menschen einen zivilrechtlichen Vertrag eingehst. Denn die epidemische Lage gibt es nicht her, mit Zwangsmaßnahmen zu arbeiten.

Faschismus: Ab den 1920er Jahren wurde der Begriff für alle extrem nationalistischen, nach dem Führerprinzip organisierten antiliberalen und antimarxistischen Bewegungen, Ideologien oder Herrschaftssysteme verwendet, die seit dem Ersten Weltkrieg die parlamentarischen Demokratien abzulösen suchten. Ist dies hier der Fall? Ja, dieser Tatbestand ist erfüllt. Das bedeutet aber, dass das Rechtssystem nicht mehr funktioniert.

Soviel Zeit muss sein!

Soviel Zeit muss sein, dass du deinem Gegenüber in Gelassenheit sagen kannst: „Einen Moment bitte, ich gehe ja gerne mit, die Zwangsmaßnahmen über mich ergehen zu lassen, aber vorher möchte ich Sie auf die Rechtssituation aufmerksam machen.“ Dann holst du den Zettel zur Hand und beginnst ihn, vor den Augen deines Gegenübers auszufüllen. Jede beteiligte Person bekommt einen eigenen Zettel. Du musst später ja schließlich nachvollziehen können, wer dir gegenüberstand. Wenn du damit fertig bist, liest du ihn deinem Gegenüber laut und deutlich vor und übergibst ihn am besten im Beisein von Zeugen. Soviel Zeit muss sein!

Dieser Vertrag ist nicht dafür gedacht, den Schadenersatz einzutreiben, sondern deinem Gegenüber sein Verhalten und den potentiellen Schaden bewusst zu machen, der durch sein Handeln entstehen kann.

Du wirst den Schadenersatz nicht bei einem deutschen Gericht eintreiben können. Dies würde nur über internationale Gerichte möglich sein. Aber du kannst das zwangsweise angeordnete Handeln von Personen im Amt dadurch abwenden, indem du es ihnen in Ruhe und Gelassenheit bewusst machst. Die Körperverletzung im Amt (§340 StGB) ist dabei besonders hoch strafbewehrt. Den Amtsträgern wird jedoch erzählt, dass sie keine Schuld treffen würde.

Du darfst ihnen das Gegenteil beweisen, bevor ein Schaden entsteht. Du darfst ihnen vermitteln, dass du es auch zu ihrem Schutze machen musst. Sämtliche Lehrer, Betreuungspersonal, Erzieher, Polizisten, Amtsträger, Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste, Mitarbeiter beim Ordnungsamt müssen es sich gefallen lassen, sich auf die Ebene des Zivilrechts ziehen zu lassen. Auch wenn das gesamte Rechtssystem außer Kraft gesetzt würde, das Zivilrecht gilt ohne aufgeschriebene Gesetze in gegenseitigem Einvernehmen.

Du darfst auf die Menschen zugehen, auf die Lehrer deiner Kinder, auf die Betreuer deiner Eltern, auf deinen behandelnden Arzt etc., bevor ein Schaden entsteht.  

Mein Entwurf:

Zum Vergrößern bitte anklicken.

Wenn dein Gegenüber die Unterschrift unter den Vertrag verweigert und das ist sicher eher wahrscheinlich, darfst du an die Stelle seiner Unterschrift hinschreiben: „Unterschrift verweigert, Dokument übergeben, Zeuge: …“ Du darfst dein Gegenüber durch seine Kenntnisnahme auf die zivilrechtliche Ebene ziehen. Eine Ausfertigung überlässt du unter Hinzuziehung mindestens eines glaubwürdigen Zeugen deinem Gegenüber. Eltern und Angehörige können sich hier gegenseitig unterstützen.

Ich betone nochmal. Es kommt hier nicht darauf an, den Schadenersatz einzutreiben, sondern das zwangsangeordnete Handeln von Amtspersonen auf die zivilrechtliche Ebene zu ziehen und dadurch abzuwenden. Es braucht dafür nicht die Nennung von Gesetzen und Paragraphen, sondern nur den zivilrechtlichen Vertrag. Deinem Gegenüber muss es bewusstwerden, dass er persönlich für sein Handeln haftet.

Niemand ist frei von Schadenersatz, auch dann nicht, wenn er Arbeitsanweisungen, Befehle oder Anordnungen zu befolgen hat. Er muss dabei immer im Blick haben, dass er keinem Menschen einen Schaden zufügen darf. Was für dich ein Schaden ist, definierst du mit diesem Vertrag. Dies hat dein Gegenüber zur Kenntnis zu nehmen. Er hat dabei keine Wahl. Er muss dein Dokument entgegennehmen.

Und hier noch ein sehr interessanter Vortrag, wie es aus der Sicht eines Traumatherapeuten zu dem Corona-Wahnsinn gekommen sein kann. Das Video beginnt bei 1:00:11 Minuten. Der Vortrag dauert dann etwa 50 Minuten. Es lohnt sich aber auch, den gesamten Beitrag anzusehen.

Ambarishah

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Ich habe diesen Text nicht dafür geschrieben, um dir zu erzählen, was ich für die Wahrheit halte. Die eine Wahrheit gibt es nicht. Ich möchte dir nur aufzeigen, dass es neben deiner Wahrheit noch andere Betrachtungsweisen gibt. Wer sich viele unterschiedliche Betrachtungsweisen ansehen kann, ohne dabei einen inneren Groll zu verspüren, wird vermutlich jemand sein, der in seinem Frieden angekommen ist.
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